Förderprogramme des KED

Entwicklungspolitische Bildungsreisen

Der Kirchliche Entwicklungsdienst der Nordkirche (KED) möchte einen Beitrag leisten zu mehr globaler Gerechtigkeit. Der KED fördert in diesem Sinne einen Prozess des Umdenkens in unserer Gesellschaft. Er fördert Bildungsreisen, in denen ausgewählte entwicklungspolitische Themen im Mittelpunkt stehen. Die Kriterien für dieses Förderprogramm finden Sie hier.

Was versteht der KED unter 'entwicklungspolitischer' Bildung?

Entwicklungspolitische Bildung bedeutet, Kenntnisse über globale Zusammenhänge und wechselseitige Abhängigkeiten zu erlangen. Es geht dabei um die Förderung des Verständnisses für die globalen ökonomischen, sozialen, politischen, kulturellen und ökologischen Einflüsse, die unser Leben prägen. Es wird die Frage gestellt, wie Lebenswirklichkeiten in Ländern des Südens mit unserem Alltag in Beziehung stehen und wie Macht und Ressourcen weltweit gerechter verteilt werden können.

Auf Reisen können die Perspektiven und Erfahrungen von Menschen in Asien, Afrika oder Lateinamerika durch Begegnungen und Gespräche wahrgenommen werden. Im Rahmen entwicklungspolitischer Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit werden diese Stimmen in Kirche und Gesellschaft hineingetragen. Sie leisten so einen wichtigen Beitrag zu notwendigen Veränderungen hin zu einem global verantwortungsvollen Leben und Handeln.

Entwicklungspolitische Bildungsreisen, die in Deutschland oder einem Land des globalen Südens stattfinden, können insbesondere dann einen wertvollen Beitrag zur entwicklungspolitischen Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit leisten, wenn sie in langfristiges Engagement in diesem Bereich eingebettet sind.

Zur Vorbereitung von entwicklungspolitischen Reise- und Begegnungsprogrammen möchten wir Ihnen die neue Handreichung ‚Miteinander Lernen‘ von Brot für die Welt empfehlen. Diese Handreichung ist eine gute Unterstützung. Bei Bedarf senden wir Ihnen die Handreichung auch in gedruckter Form zu.

Was fördert der KED?

Der KED fördert Bildungsreisen, wenn dabei entwicklungspolitische Fragestellungen im Mittelpunkt stehen.

Beispiele für entwicklungspolitische Themen

Themen bei Bildungsreisen sind zum Beispiel: Menschenrechte, Globalisierung, Klimawandel und Klimagerechtigkeit, Fluchtursachen und Migration, Fairer Handel und kritischer Konsum, nachhaltige Landwirtschaft und Wasserversorgung, Geschlechtergerechtigkeit, HIV/Aids, Bildung oder Überwindung von Armut.

Voraussetzungen für eine KED-Förderung

Es werden Gruppen von 3 bis 8 Personen gefördert, bei Jugendgruppen kann von der Höchstzahl abgewichen werden. Das Mindestalter der Teilnehmenden beträgt 16 Jahre. Bei der Zusammensetzung der Gruppe soll ein ausgeglichenes Verhältnis zwischen weiblichen und männlichen Teilnehmenden vorhanden sein.

Das Programm sollte sich auf eine Region beschränken (keine Rund- oder Besichtigungsreisen). Die Reise sollte mindestens 14 Tage und höchstens sechs Wochen dauern. Wünschenswert ist, dass die gewonnenen Erfahrungen einem größeren Personenkreis zugänglich gemacht werden.

Es wird eine umfassende Vor- und Nachbereitung der Reise erwartet - mehrtägige Vor-bzw. Nachbereitungsseminare in Deutschland können auf Antrag bezuschusst werden. Die Ziele der Reise müssen klar erkennbar sein. Die Reise sollte sich auf ein Hauptthema oder wenige Schwerpunktthemen konzentrieren, die von allen Beteiligten gemeinsam vereinbart werden.

Zentrale Voraussetzung für die Förderung ist ein aussagekräftiges, detailliertes Programm der Begegnung (Entwurf zum Zeitpunkt der Antragstellung).

Voraussetzung der Förderung ist die Kompensation der Flugemissionen über die Klima-Kollekte (www.klima-kollekte.de). Flugreisen tragen wesentlich zum Klimawandel bei. Mithilfe der Kompensationszahlungen fördert die Klima-Kollekte gGmbH Projekte in Entwicklungs- und Schwellenländern, die helfen Emissionen zu sparen und Armut zu verringern. Der Fokus liegt auf dem Ausbau erneuerbarer Energien und der Steigerung der Energie-Effizienz.

75 Prozent der Kompensationskosten können als Zuschuss beim KED beantragt werden.

Wer ist antragsberechtigt?

Anträge können Gruppen, Initiativen, Kirchengemeinden und Kirchenkreise, Vereine und Organisationen aus Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein und Hamburg stellen.

Wie soll ein Antrag aussehen?

Der KED hat spezielle Antragsformulare für ‚Entwicklungspolitische Bildungsreisen‘. Alle benötigten Angaben und eventuell weitere erforderliche Unterlagen können Sie dem Antragsformular entnehmen. Wir senden Ihnen das Formular gerne zu, Sie können es jedoch auch hier als Download abrufen.
Antragsformular Bildungsreisen

Wann ist Einsendeschluss?

Über Anträge wird dreimal jährlich auf Sitzungen des verantwortlichen KED-Ausschusses entschieden. Die vollständigen Antragsunterlagen senden Sie bitte an die KED-Geschäftsstelle bis zum folgenden Termin:

01. Februar 2024 für die Vergabesitzung am 14. März 2024

06. Juni 2024 für die Vergabesitzung am 10. Juli 2024

01. Oktober 2024 für die Vergabesitzung am 21. November 2024

Reiseanträge sollten mindestens 6 Monate vor Reisebeginn gestellt werden.

Eine Reise darf nicht vor dem Sitzungstermin beginnen, da bereits begonnene oder durchgeführte Reisen nicht bezuschusst werden können.

Zwischen zwei (geförderten) Reisevorhaben (Nord-Süd oder Süd-Nord) muss mindestens ein Jahr liegen.

Wie hoch ist der KED-Zuschuss? Wie viel Eigenmittel sind erforderlich?

Für Reisen in den Süden kann ein Zuschuss von bis zu 400 € je Reiseteilnehmenden beim KED beantragt werden; bei Gegenbesuchen von Partner/innen aus dem Süden kann die KED-Förderung bis zur Höhe der internationalen Flugkosten betragen. Eine angemessene Eigenbeteiligung der Reisegruppe bzw. der Partnerschaftsgruppe wird erwartet.

Wohin senden Sie den Antrag?

Anträge richten Sie bitte an:

Kirchlicher Entwicklungsdienst der Nordkirche
Wichmannstraße 4
Haus 10 Nord
22607 Hamburg
Tel.: 040 30 620 1531

Hinweis auf die Förderung durch den KED

Sie werden gebeten, im Rahmen der bezuschussten Maßnahme auf die Förderung durch den Kirchlichen Entwicklungsdienst der Nordkirche hinzuweisen. Bitte verwenden Sie hierfür auch unser Logo, das Sie hier in Farbe (CMYK oder RGB) oder in Schwarz-Weiß herunterladen können.

Wie rechnen Sie Ihr Projekt ab?

Der KED bittet um die Abrechnung mit einem Bericht über das Projekt innerhalb von zwei Monaten nach Durchführung der Reise bzw. Begegnung.

Bitte verwenden Sie das dafür vorgesehene Berichts-/Abrechnungsformular:
Berichtsformular und Abrechnung Entwicklungspolitische Bildungsreisen

Weitere Formulare für die Abrechnung:
Kosten- und Finanzierungsplan
Merkblatt Kosten- und Finanzierungsplan
Liste der Seminar-Teilnehmer/innen

Nützliche Adressen

Anträge des KED

Bei Fragen können Sie gerne mit uns Kontakt aufnehmen:

Jann Lämmchen
Tel.: 040 30 620 1531

Informationen zu weiteren Fördermöglichkeiten und Tipps zur Antragstellung

Für Mecklenburg-Vorpommern:
Eine Welt Landesnetzwerk Mecklenburg-Vorpommern
www.eine-welt-mv.de

Für Schleswig-Holstein:
Bündnis Eine Welt Schleswig-Holstein e.V.
www.bei-sh.org