Förderprogramme des KED

Entwicklungspolitische Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit

Der Kirchliche Entwicklungsdienst der Nordkirche (KED) möchte einen Beitrag leisten zu mehr globaler Gerechtigkeit. Der KED fördert in diesem Sinne einen Prozess des Umdenkens in unserer Gesellschaft. Er unterstützt entwicklungspolitische Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit kirchlicher und nichtkirchlicher Akteure in Hamburg, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern. Einen ersten Überblick erhalten Sie in unserem Flyer.

Was versteht der KED unter 'entwicklungspolitischer' Bildungs-und Öffentlichkeitsarbeit?

Entwicklungspolitische Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit bedeutet, Kenntnisse über globale Zusammenhänge und wechselseitige Abhängigkeiten zu vermitteln. Es wird die Frage gestellt, wie unser Alltag mit den Lebenswirklichkeiten in Ländern des Südens zusammenhängt. Ein wichtiges Anliegen ist es, die Perspektiven und Positionen von Menschen in Asien, Afrika und Lateinamerika in Kirche und Gesellschaft hineinzutragen. Entwicklungspolitische Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit fördert einen Prozess des Umdenkens hin zu einer gerechten Welt, in der Macht und Ressourcen fair verteilt sind.

Was fördert der KED?

Der KED fördert Projekte und Veranstaltungen wie z.B.: Seminare, Tagungen, Aktionen, Kampagnen, Ausstellungen, Schulprojekte sowie unter bestimmten Voraussetzungen Kunst- und Kulturprogramme. Es können auch Fortbildungen zu Themen und Methoden entwicklungspolitischer Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit oder die Vernetzung von Akteuren unterstützt werden.

Beispiele für entwicklungspolitische Themen

Themen entwicklungspolitischer Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit sind zum Beispiel: Menschenrechte, Globalisierung, Klimawandel und Klimagerechtigkeit, Fluchtursachen und Migration, Fairer Handel und kritischer Konsum, nachhaltige Landwirtschaft und Wasserversorgung, Geschlechtergerechtigkeit, HIV/Aids, Bildung oder Überwindung von Armut.

Voraussetzungen für eine KED-Förderung

Die beantragten Projekte oder Veranstaltungen müssen einen deutlich erkennbaren Beitrag zur entwicklungspolitischen Bildungs- oder Öffentlichkeitsarbeit leisten. Die entwicklungspolitischen Ziele und Inhalte, die Methoden und Zielgruppen sowie die beabsichtigten Wirkungen müssen klar benannt werden.

Wer ist antragsberechtigt?

Anträge können Gruppen, Initiativen, Kirchengemeinden und Kirchenkreise, Vereine und Organisationen aus Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein und Hamburg stellen.

Wie soll ein Antrag aussehen?

Der KED hat spezielle Antragsformulare für ‚Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit‘ . Alle benötigten Angaben und eventuell weitere erforderliche Unterlagen können Sie dem Antragsformular entnehmen. Wir senden Ihnen das Formular gerne zu, Sie können es jedoch auch hier als Download abrufen.
Antragsformular Entwicklungspolitische Bildungsarbeit

Wann ist Einsendeschluss?

Über Anträge wird dreimal jährlich auf Sitzungen des verantwortlichen KED-Ausschusses entschieden. Die vollständigen Antragsunterlagen senden Sie bitte an die KED-Geschäftsstelle bis zum folgenden Termin:

01. Februar 2024 für die Vergabesitzung am 14. März 2024

06. Juni 2024 für die Vergabesitzung am 10. Juli 2024

01. Oktober 2024 für die Vergabesitzung am 21. November 2024

Ein Projekt darf nicht vor dem Sitzungstermin beginnen, da bereits begonnene oder durchgeführte Projekte nicht bezuschusst werden können.

Im Ausnahmefall kann ein vorzeitiger Maßnahmebeginn beantragt werden.

Für Einzelprojekte (z.B. Gemeindeveranstaltung, Projekttag, Studientag, Konfirmanden-Wochenende/-Freizeit) mit kurzer Laufzeit und einer Antragssumme von höchstens 500 € gibt es ein vereinfachtes Antragsverfahren. Eine Entscheidung zwischen den Sitzungsterminen ist möglich, wenn der Antrag vier Wochen vor Projektbeginn eingereicht wird.

Wie hoch ist der KED-Zuschuss? Wie viel Eigenmittel sind erforderlich?

Die Höhe des KED-Zuschusses ist abhängig vom Projektcharakter und von der Eigenbeteiligung. Die Antragssumme sollte nicht mehr als 50 % der Gesamtkosten betragen. Eine angemessene Eigenbeteiligung der Veranstalter/innen wird erwartet.

Wohin senden Sie den Antrag?

Für Hamburg, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern

Anträge, die sich auf das Gebiet der Nordkirche beziehen, richten Sie bitte an:

Kirchlicher Entwicklungsdienst der Nordkirche
Wichmannstraße 4
Haus 10 Nord
22607 Hamburg
Tel.: 040 30 620 1531

Für überregionale Projekte

Bei Anträgen für überregionale Projekte wenden Sie sich bitte direkt an das Referat Inlandsförderung bei Brot für die Welt – Evangelischer Entwicklungsdienst. Informationen erhalten Sie beim:

Referat Inlandsförderung
Brot für die Welt – Evangelischer Entwicklungsdienst

Caroline-Michaelis-Straße 1
10115 Berlin

Die geltenden Einsendeschluss-Termine und weitere Informationen finden Sie im Internet: www.brot-fuer-die-welt.de

Hinweis auf die Förderung durch den KED

Sie werden gebeten, im Rahmen der bezuschussten Maßnahme auf die Förderung durch den Kirchlichen Entwicklungsdienst der Nordkirche hinzuweisen. Bitte verwenden Sie hierfür auch unser Logo, das Sie hier in Farbe (CMYK oder RGB) oder in Schwarz-Weiß herunterladen können.

Wie rechnen Sie Ihr Projekt ab?

Der KED bittet um die Abrechnung mit einem Bericht über das Projekt innerhalb von zwei Monaten nach Durchführung der Maßnahme.

Bitte verwenden Sie das dafür vorgesehene Berichts-/Abrechnungsformular:
Berichtsformular und Abrechnung Entwicklungspolitische Bildungsarbeit

Weitere Formulare für die Abrechnung:
Kosten- und Finanzierungsplan
Merkblatt Kosten- und Finanzierungsplan
Liste der Seminar-Teilnehmer/innen

Nützliche Adressen

Anträge des KED

Bei Fragen können Sie gerne mit uns Kontakt aufnehmen:

Jann Lämmchen
Tel.: 040 30 620 1531

Informationen zu weiteren Fördermöglichkeiten und Tipps zur Antragstellung

Für Mecklenburg-Vorpommern:
Eine Welt Landesnetzwerk Mecklenburg-Vorpommern
www.eine-welt-mv.de

Für Schleswig-Holstein:
Bündnis Eine Welt Schleswig-Holstein e.V.
www.bei-sh.org