Förderprogramme des KED

Ökumenische Begegnungs- und Lernreisen

Der Kirchliche Entwicklungsdienst der Nordkirche (KED) fördert ökumenische Begegnungs- und Lernreisen die das Ziel haben, ökumenische Lernprozesse und ökumenische Gemeinschaft zu fördern. Die Kriterien für dieses Förderprogramm finden Sie hier.

Was versteht der KED unter 'ökumenischem Lernen'?

Das Ökumenische Lernen ist eine spezifisch christlich geprägte Antwort auf die Herausforderungen im Kontext der Weltgesellschaft und der Globalisierung. Der christliche Glaube ist dabei die bewusst eingenommene Perspektive. Das ökumenische Lernen überschneidet sich mit anderen Bildungsansätzen: dem interkulturellen, interreligiösen und entwicklungspolitischen Lernen. Es lenkt die Perspektive des Lernens auf die „Bewohnbarmachung“ der ganzen bewohnten Erde für alle Menschen und orientiert sich an der Idee einer weltweiten Gerechtigkeit.

In Partnerschaften bezieht sich das ökumenische Lernen auf das Kennenlernen der jeweiligen Lebensumstände, der Gesellschaft, der Kultur, der Sprache, der Art zu denken und zu glauben. Wichtig ist es dabei, den Glauben der Geschwister in einer anderen Kultur wahrzunehmen, verstehen zu lernen und zum eigenen Glauben in Beziehung zu setzen. Dabei geht es nicht primär um Wissensvermittlung, sondern um die positive Erfahrung, dass wir eine Gemeinschaft sein dürfen, die uns alle verbindet und die sich zum Wohl der Menschen und der Schöpfung einsetzt.

Was fördert der KED?

Wo gibt es nützliche Tipps zur Organisation von Besuchen und bei der Antragsstellung?

Der KED fördert Ökumenische Begegnungs- und Lernreisen, wenn dabei ökumenische Lernprozesse und die Förderung der ökumenischen Gemeinschaft eine Rolle spielen.

Für die Planung und Organisation von Lernreisen finden Sie nützliche Tipps im Handbuch für ökumenische Partnerschaftsarbeit in der Nordkirche „Zukunftsfähige Partnerschaften gestalten“.

 Zur Vorbereitung und Gestaltung von Begegnungsprogrammen empfehlen wir Ihnen auch die Handreichung „Miteinander Lernen“ von Brot für die Welt – Evangelischer Entwicklungsdienst‘.

Bei Bedarf senden wir Ihnen die Materialien auch in gedruckter Form zu.

Voraussetzungen für eine KED-Förderung

Es werden Gruppen von 3 bis 8 Personen gefördert, bei Jugendgruppen kann von der Höchstzahl abgewichen werden. Das Mindestalter der Teilnehmenden beträgt 16 Jahre. Bei der Zusammensetzung der Gruppe soll ein ausgeglichenes Verhältnis zwischen weiblichen und männlichen Teilnehmenden vorhanden sein.

Das Programm sollte sich auf eine Region beschränken (keine Rund- oder Besichtigungsreisen). Die Reise sollte mindestens 14 Tage und höchstens sechs Wochen dauern. Wünschenswert ist, dass die gewonnenen Erfahrungen einem größeren Personenkreis zugänglich gemacht werden.

Es wird eine umfassende Vor- und Nachbereitung der Reise erwartet - mehrtägige Vor-bzw. Nachbereitungsseminare in Deutschland können auf Antrag bezuschusst werden. Die Ziele der Reise müssen klar erkennbar sein. Die Reise sollte sich auf ein Hauptthema oder wenige Schwerpunktthemen konzentrieren, die von allen Beteiligten gemeinsam vereinbart werden.

Zentrale Voraussetzung für die Förderung ist ein aussagekräftiges, detailliertes Programm der Begegnung (Entwurf zum Zeitpunkt der Antragstellung).

Voraussetzung der Förderung ist die Kompensation der Flugemissionen über die Klima-Kollekte (www.klima-kollekte.de). Flugreisen tragen wesentlich zum Klimawandel bei. Mithilfe der Kompensationszahlungen fördert die Klima-Kollekte gGmbH Projekte in Entwicklungs- und Schwellenländern, die helfen Emissionen zu sparen und Armut zu verringern. Der Fokus liegt auf dem Ausbau erneuerbarer Energien und der Steigerung der Energie-Effizienz.

75 Prozent der Kompensationskosten können als Zuschuss beim KED beantragt werden.

Wer ist antragsberechtigt?

Anträge können Kirchengemeinden, Kirchenkreise und Partnerschaftsgruppen aus Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein und Hamburg stellen.

Wie soll ein Antrag aussehen?

Der KED hat spezielle Antragsformulare für ‚Ökumenische Begegnungs- und Lernreisen‘. Alle benötigten Angaben und eventuell weitere erforderliche Unterlagen können Sie dem Antragsformular entnehmen. Wir senden Ihnen das Formular gerne zu, Sie können es jedoch auch hier als Download abrufen.
Antrag Ökumenische Begegnungs- und Lernreisen

Wann ist Einsendeschluss?

Über Anträge wird dreimal jährlich auf Sitzungen des verantwortlichen KED-Ausschusses entschieden. Die vollständigen Antragsunterlagen senden Sie bitte an die KED-Geschäftsstelle bis zum folgenden Termin:

01. Februar 2024 für die Vergabesitzung am 14. März 2024

06. Juni 2024 für die Vergabesitzung am 10. Juli 2024

01. Oktober 2024 für die Vergabesitzung am 21. November 2024

Reiseanträge sollten mindestens 6 Monate vor Reisebeginn gestellt werden.

Eine Reise darf nicht vor dem Sitzungstermin beginnen, da bereits begonnene oder durchgeführte Reisen nicht bezuschusst werden können.

Zwischen zwei (geförderten) Reisevorhaben (Nord-Süd oder Süd-Nord) muss mindestens ein Jahr liegen.

Wie hoch ist der KED-Zuschuss? Wie viel Eigenmittel sind erforderlich?

Für Reisen in den Süden kann ein Zuschuss von bis zu 200 € je Reiseteilnehmenden beim KED beantragt werden; bei Gegenbesuchen von Partner/innen aus dem Süden kann die KED-Förderung bis zur Höhe der internationalen Flugkosten betragen. Eine angemessene Eigenbeteiligung der Reiseteilnehmenden bzw. der Partnerschaftsgruppe wird erwartet.

Wohin senden Sie den Antrag?

Anträge richten Sie bitte an:

Kirchlicher Entwicklungsdienst der Nordkirche
Wichmannstraße 4
Haus 10 Nord
22607 Hamburg
Tel.: 040 30 620 1531
jann.laemmchen@ked.nordkirche.de

Hinweis auf die Förderung durch den KED

Sie werden gebeten, im Rahmen der bezuschussten Maßnahme auf die Förderung durch den Kirchlichen Entwicklungsdienst der Nordkirche hinzuweisen. Bitte verwenden Sie hierfür auch unser Logo, das Sie hier in Farbe (CMYK oder RGB) oder in Schwarz-Weiß herunterladen können.

Wie rechnen Sie Ihr Projekt ab?

Der KED bittet um die Abrechnung mit einem Bericht über das Projekt innerhalb von zwei Monaten nach Durchführung der Reise bzw. Begegnung.

Bitte verwenden Sie das dafür vorgesehene Berichts-/Abrechnungsformular:
Berichtsformular Ökumenische Begegnungs- und Lernreisen

Weitere Formulare für die Abrechnung:
Kosten- und Finanzierungsplan
Merkblatt Kosten- und Finanzierungsplan
Liste der Reise-Teilnehmer/innen

Nützliche Adressen

Anträge des KED

Bei Fragen können Sie gerne mit uns Kontakt aufnehmen:

Jann Lämmchen
Tel.: 040 30 620 1531
jann.laemmchen@ked.nordkirche.de

 

Informationen zu weiteren Fördermöglichkeiten und Tipps zur Antragstellung

Für Mecklenburg-Vorpommern:
Eine Welt Landesnetzwerk Mecklenburg-Vorpommern
www.eine-welt-mv.de

Für Schleswig-Holstein:
Bündnis Eine Welt Schleswig-Holstein e.V.
www.bei-sh.org