Meldebeauftragte:r bei Vorfällen sexualisierter Gewalt

Wenn Sie sexuelle Übergriffe selber erfahren haben oder Informationen über Anhaltspukte für Vorfälle sexualisierter Gewalt aus dem kirchlichen Bereich erhalten haben, wenden Sie sich an die unabhängigen Meldebeauftragten. In der Nordkirche gibt es die gesetzliche Verpflichtung (§ 6 Präventionsgesetz), bei Kenntnis von zureichenden Anhaltspunkten von Vorfällen von sexualisierter Gewalt, diese unverzüglich zu melden.

Mit Ihrer Meldung machen Sie damit den ersten Schritt zur Einleitung des Interventionsverfahrens. Unter der obersten Prämisse des Schutzes der betroffenen Personen, wird fachgerecht und transparent eingeschätzt, wie die Gefährdungslage zu beurteilen ist und welche Maßnahmen dementsprechend einzuleiten sind. Sie werden von den Meldebeauftragten über das Vorgehen informiert und besprechen mit ihr oder ihm, in welcher Form Sie im weiteren Verlauf Rückmeldung über den Stand des eingeleiteten Verfahrens wünschen.

Wenden Sie sich also gerne an die unabhängigen Meldebeauftragten. Frau Bielitz-Wulf oder Herr Fenten werden sich innerhalb von 48 Werktagsstunden bei Ihnen zurück melden.